Wenn wir über das Gebet sprechen, meinen wir meist eine spezielle gottesdienstliche Handlung. Wenn einem auch gleich verschiedene Dienste wie z.B. das Bittgebet, die Pilgerfahrt oder beispielsweise das Fasten in den Sinn kommen – im Islam ist und sollte eigentlich alles, was die Gläubigen in ihrem Alltag tun, eine gottesdienstliche Handlung, sozusagen ein Gebet darstellen. Denn alles, was mit der festen Absicht getan oder auch unterlassen wird, um das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen, zu erreichen, stellt nach islamischer Auffassung eine gottesdienstliche Handlung dar. Sofern diese Handlung den Vorgaben und Richtlinien des Schöpfers entspricht. So gesehen ist beispielsweise in die Schule zu gehen, mit der Absicht, das uns vorgeschriebene Wissen zu erlangen, islamisch gesehen ein Gebet im weiteren Sinne.
Allah, der Erhabene, spricht im Kuran: „Und Ich habe die Ginn (Geisteswesen) und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen (sollen).“ (Kuran, 51:56) Demnach existieren die Menschen nur aus diesem Grund. Wie dient man aber Gott, dem Herren aller Welten? Indem man alle Handlungen mit der Absicht Sein Wohlgefallen zu erlangen verrichtet, und zwar genau in der Weise, wie Er es uns vorgeschrieben hat, und nicht anders. Grundvoraussetzung für die Annahme und Gültigkeit eines jeden Gebets ist jedoch der rechte Glaube! Ohne rechten Glauben bzw. Überzeugung des Menschen wird vom Schöpfer nichts angenommen, und seien die Taten noch so gross. Denn Allah, der Erhabene, sagt in Seiner Offenbarung:
„Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, dass Ihm Götter zur Seite gestellt werden; doch Er vergibt das, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der hat wahrhaftig eine gewaltige Sünde begangen.“ (Kuran, 4:48)
„Ihre Spenden werden nur deshalb nicht angenommen, weil sie nicht an Allah und an Seinen Gesandten glauben und nur träge zum Gebet kommen und ihre Spenden nur widerwillig geben.“ (Kuran, 9:54)
Zusammenfassend kann man sagen, dass es zur Annahme bzw. zur Erhörung des Gebets folgender Komponenten bedarf: Rechter Glaube, aufrichtige Absicht und korrekter Vollzug des Gebetes (in der uns vorgeschriebenen Weise). Fehlt eine oder gleich mehrere Komponente(n), wird das Gebet ungültig und dadurch wertlos.
Vielleicht ist in diesem Zusammenhang auch klar, warum die Welt und die Menschheit so viel Pein und Elend erleidet, obwohl doch Millionen, vielleicht Milliarden, mehr oder minder Gott um Erlösung von den vielzähligen Problemen bitten. „Und die meisten von ihnen glauben nicht an Allah, ohne (Ihm) Götter zur Seite zu stellen.“ (Kuran, 12:106)
Im folgenden möchten wir kurz auf einige Gebete im engeren Sinne eingehen.
Das Bittgebet, oder arabisch auch Duâ genannt, bildet den Kern eines jeden Gebetes. Das Bittgebet ist das Zwiegespräch des Dieners mit seinem Herren. “...Ich höre den Ruf des Rufenden, wenn er
Mich ruft. Deshalb
sollen sie auf Mich hören und an Mich glauben. Vielleicht werden sie den rechten Weg einschlagen.” (Kuran, 2:186). Es ist formlos. Will heissen die Art ist nicht bestimmt. Ob im stillen Gedenken
an Gott, in der vom Gesandten Muhammad, Friede und Segen auf ihm, gelehrten Art und Weise mit gen Himmel geöffneten Händen, ob inhaltlich gesehen Allah, der Erhabene, gepriesen wird, ob man
Hilfe, Schutz oder Vergebung bittet; es ist der direkte Austausch des Menschen mit seinem Herren. Islamische Bittgebete sind nicht nur religions- bzw. jenseitsbezogen, nein auch die Dinge, die
uns im weltlichen bedrücken, oder wir uns fürs Diesseits wünschen, können - ja sollen - im Bittgebet Platz finden. Denn es heisst im Kuran: “ Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, dem
Allerbarmer, dem Barmherzigen, dem Herrscher am Tage des Gerichts! Dir (allein) dienen wir, und Dich (allein) bitten wir um Hilfe.” (Kuran, 1:2-5) Er ist der Unabhängige und ist auf nichts
angewiesen. Wir jedoch sind von Ihm abhängig, und auf Ihn angewiesen. Deshalb erstreckt sich unser Bittgebet, unser Hilfegesuch auf alle möglichen Bereiche des Lebens.
Diese Gebetsform hat zwar im deutschen Sprachgebrauch keine direkte entsprechende Bezeichnung. Man verwendet jedoch entweder das arabische Wort Salah (im türkischen Namaz, ein ursprünglich persisches Wort) oder bezeichnet es auch häufig als „Pflichtgebet“. Diese Bezeichnung leitet sich aus der Pflicht eines jeden Muslims ab, dieses Gebet am Tag 5 mal zu verrichten. Die Zeiten richten sich nach der Sonne und können wie folgt eingeteilt werden: Morgen-, Mittags-, Nachmittags-, Abend- und Nachtgebet. Sie finden die aktuellen Gebetszeiten für Mannheim auf unserer Site rechts oben („Gebetszeiten“).
Vor diesem Gebet muss man rituell sauber sein. Das heisst, man muss eine spezielle Waschung bestimmter Körperteile vollziehen. Danach richtet man sich gen Makka und betet dieses Gebet an einem sauberem Platze. Spezielle Gebetsteppiche haben sich hierfür etabliert. Sie sind jedoch keine Pflicht. Auch auf Sand, Gras, Holz, Stein oder Beton usw. könnte gebetet werden, sofern der Platz erkennbar sauber ist. Das Pflichtgebet beinhaltet bestimmte Körperhaltungen, die wie folgt unterteilt werden können: Das Stehen, die Verbeugung, die Niederwerfung und das Sitzen. Während dieser Haltungen wird aus dem Kuran rezitiert und an bestimmten Stellen spezielle Lobpreisungen und Bittgebete ausgesprochen. Diese Haltungen werden je nach Gebetszeit bzw. Gebetsart (Morgen-, Mittagsgebet usw.) unterschiedlich oft wiederholt. Für detailliertere Informationen verweisen wir auf Handlungsanweisungen, die hier herunter geladen werden können.
Allah, der Erhabene, spricht im Kuran zu uns: „Der Monat Ramadan ist es, in dem der Quran als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klarer Beweis der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten) Allah will es euch leicht, Er will es euch nicht schwer machen damit ihr die Frist vollendet und Allah rühmt, daß Er euch geleitet hat. Vielleicht werdet ihr dankbar sein“ (Kuran, 2:185) und „O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren. Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten.“ (Kuran, 2:183)
Das Fasten im Islam ist demnach kein neuartiges Gebet, sondern vielmehr die Fortführung eines sehr alten Göttlichen Gebetsritus. Die gläubigen Muslime sind daher verpflichtet einen Monat lang, im Ramadan, für ihren Herrn und Schöpfer zu fasten. Dies bedeutet, dass man am Tage sich von Speis, Trank, Geschlechtsverkehr und anderen Gelüsten fernhält. Ein Tag in diesem Sinne bedeutet vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang. Außerhalb dieser Zeit, also nach Sonnenuntergang bis zum Morgengrauen, darf wieder gegessen, getrunken usw.
Das Fasten hat sehr wichtige religiöse, soziale als auch gesundheitliche Aspekte. Religiös gesehen zügeln die Gläubigen während dem Fasten ihre Gelüste bzw. ihre Egos und verharren in Geduld und Bescheidenheit. Sie widmen sich mehr den mentalen Dingen, erhöhen ihren Bezug zu Allah, intensivieren ihre Gebete und nicht minder wichtig – erneuern sie ihre Lebensfreude durch Konzentration ihres Bewusstseins auf die wirklich wichtigen Dinge, die wahres Glücksgefühl vermitteln: Gedenken an den Schöpfer, Eingeständnis der eigenen Abhängigkeit von Gott und auch die große Freude und der Dank für das Essen und Trinken beim abendlichen Fastenbrechen. Gerade dieser letzte Punkt ist in einer wohlhabenden Gesellschaft ein nicht zu unterschätzendes effektives Mittel, um die wahren Güter in diesem Leben wieder in den Mittelpunkt des Bewusstseins zu rücken. Denn wann können wir uns schon riesig auf eine einfache Suppe oder einen Apfel freuen und das Glücksgefühl beim Verzehr derselben empfinden?
Die sozialen Aspekte des Fastens sind für eine gesunde Gesellschaft ungemein wichtig. Während dem Fasten werden soziale Unterschiede aufgehoben. Der Reiche und der Arme hungern und dursten gleichermaßen für Allah, den Erhabenen. Der Reiche spürt am eigenen Leibe, was es heißt zu hungern und zu dursten. Sein Bewusstsein und sein Mitleid für die Armen wird gestärkt und führt zu mehr Barmherzigkeit ihnen gegenüber, sowie auch zu mehr Dank für die vielleicht aus seiner Warte selbstverständlichen Dinge, die aber gar nicht so selbstverständlich sind! Jetzt wird man vielleicht einwenden und sagen, ja die sozialen Aspekte bzgl. der Reichen sind klar, aber die Armen, die vielleicht sowieso hungern und dursten, werden doch dadurch doppelt bestraft? Im Gegenteil: Denn gerade im Ramadanmonat werden an jedem Tag, sowohl für das Mahl beim Fastenbrechen, als auch beim Mahl des Fastenbeginns in der Nacht, überall Menschen zu öffentlichen und privaten Essen eingeladen. Darüber hinaus werden große Mengen an Lebensmitteln gespendet. Oft ist es sogar so, dass man sich vor Einladungen gar nicht entscheiden kann wohin und zu wem. So gesehen ist der Monat Ramadan gerade für die Armen ein willkommener und segensreicher Monat, in dem sie ausreichend Speis und Trank bekommen. Des weiteren fördert und bestärkt gerade diese Einladung zum Essen das soziale Verhältnis der Menschen untereinander und baut dadurch Diskrepanzen und vielleicht auch bestehende Feindseligkeiten zwischen einzelnen ab. Ein weiterer wichtiger sozialer Aspekt ist die Zusammenkunft von Reich und Arm. Die Reichen, die die Mahlzeiten spendieren und die Menschen zu ihrem Essen einladen, sind natürlich als Gastgeber bei ihrem Essen zugegen, wohin auch die armen Menschen kommen. Dadurch entsteht ein Kontakt, ein Kennenlernen und nicht selten auch Freundschaften.
Die gesundheitlichen Aspekte sind auch immens wichtig. Der Mensch, der 11 Monate lang isst und trinkt und dabei meist seinen Körper überbeansprucht, erhält als gläubiger Mensch automatisch die Gelegenheit einen Monat lang seinen Körper zu entschlacken und ihm Möglichkeit zur Erholung zu geben. Es ist wissenschaftlich längst erwiesen, dass Fasten sehr gesund ist. Was man von vielen, z.T. auch absurden, Diäten nicht behaupten kann. Für Nichtmuslime ist beim islamischen Fasten das Verbot des Trinkens, das am meisten unverständliche – kein Essen ja, aber nichts trinken? lautet der oft erhobene Einwand. Aber gerade bei dieser (Voll-)Fasten Variante spürt der Fastende, wie sein Körper im Laufe der Stunden des Fastens immer mehr Reserven (Fettzellen) des Körpers abruft und verbrennt. Das Fehlen von Flüssigkeitszunahme beschleunigt und verstärkt diesen Prozess ungemein und ist deutlich zu spüren. Wohingegen wir aus eigener Erfahrung wissen, dass ein bloßes Hungern, wie es uns vielleicht ab und zu trifft, ohne Flüssigkeitsstop keinen derartigen Prozess in uns startet.
Die religiösen Aspekte des Fastens stehen islamisch gesehen eindeutig im Vordergrund. Wir fasten nicht wegen den sozialen oder gesundheitlichen Aspekten, sondern wir fasten nur für Allah, den Erhabenem, um Seines Wohlgefallens willen. Dies wird auch dadurch deutlich, dass eine jede gute Tat eine bestimmte Belohnung mit sich bringt, nicht aber so das Fasten! Die Belohnung für das Fasten ist unbestimmt und wird am Jüngsten Tag von Allah persönlich je nach Schwere und Gottesnähe des individuellen Fastens entlohnt. Die sozialen und gesundheitlichen Aspekte für die Gesellschaft und das Individuum können als positive Nebenprodukte angesehen werden, die ohne Zweifel auch einen Segen und eine Entlohnung Gottes schon im Diesseits darstellen. Weitere Infos: -> Downloadbereich
Die Almosensabgabe, arabisch Zakat genannt, ist ein Gottesdienst, welchen der Gläubige mit seinem Vermögen verrichtet bzw. er für Allah opfert. Einmal im Jahr hat jeder, islamisch gesehen, Wohlhabende, ob Mann oder Frau, die Pflicht einen bestimmten Teil seines/ ihres Vermögens an Bedürftige abzugeben. Darüber hinaus sind die Gläubigen auch zur freiwilligen Abgabe von Spenden, die arabisch Sadakat genant werden, aufgerufen. Allah, der Erhabene, sagt im Kuran:
„Und jenen, die Gold und Silber horten und es nicht für Allahs Weg verwenden (nicht deren Zakat abführen) – ihnen verheiße ich schmerzliche Strafe. An dem Tage, wo es (Gold und Silber) im Feuer der Hölle glühend gemacht wird und ihre Stirnen und ihre Seiten und ihre Rücken damit gebrandmarkt werden, (wird ihnen gesagt): ‚Dies ist, was ihr für euch selbst gehortet habt; kostet nun, was ihr zu horten pflegtet.‘“ (Kuran, 9:34-35)
Durch die Zahlung von Zakat wird eine der Säulen im Islam erfüllt; eine Tat, die zentral ist, um die Glückseligkeit des Dieners in diesem Leben und im Jenseits zu erlangen. Wie alle anderen Taten und Anordnungen des Gehorsams und der Unterwerfung unter Allah rückt die Zahlung von Zakat den Diener näher zu seinem Herrn und fördert seinen Glauben. „Allah wird den Zins dahinschwinden lassen und die Spenden vermehren.“ (Kuran, 2:176)
Die Zahlung von Zakat ist eine Sühne für jemandes Sünden und Fehler, wie der Gesandte Muhammad, Friede und Segen auf ihm, sagte: „Das Almosen radiert die Sünden aus, genau wie Wasser Feuer löscht.“ Die Zahlung von Zakat reinigt und läutert auch das Verhalten und Benehmen der Gläubigen von Elend, Geiz, Habsucht und Niedrigkeit. Allah, der Erhabene, sagt im Kuran: „Nimm Almosen von ihrem Besitz, auf dass du sie dadurch reinigen und läutern mögest.“ (Kuran, 9:103) Die Zahlung von Zakat fördert den Geist der Gnade und Zuneigung zu den Armen und Bedürftigen, dann wird Allahs Wohlwollen und Gnade auf jenen Gläubigen sein, die Zuneigung und Gnade zu ihren bedürftigen Geschwistern spüren. Die Zahlung von Zakat mindert und verhindert aber auch den Hass der Armen auf die Reichen, denn die Reichen teilen etwas von ihren Begünstigungen, um das Leid der Armen zu verringern. Es ist leider grausame Realität in unserer Welt, dass weniger als 10% der Menschen über 90% des Weltvermögens besitzen. Tendenz noch steigend! Würden diese Menschen ihre Zakat entrichten, so würde das Leid und Elend vieler, vieler Millionen Menschen aufhören.
Hinter dem Thema Zekat verbergen sich mehrere z.T. sehr umfangreiche Bestimmungen und Regeln. All diese hier abzuhandeln würde denn Rahmen völlig sprengen. Für Interessierte ist die Zuhilfenahme von entsprechender Literatur oder das Aufsuchen von Gelehrten empfohlen. Erwähnt seien deshalb nur grundlegende Bestimmungen:
Abgabetermin der Zekat:
Der Abgabetermin richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen. d.h. ab dem Zeitpunkt, ab dem Reichtum erlangt wird, muss innerhalb dieses Jahres, spätestens aber in 12 Monaten die Abgabe
geleistet werden. Dabei gilt als Jahr nicht das Sonnenjahr, sondern das Mondjahr. Dieses ist bekanntermassen 10 Tage kürzer.
Definition von Wohlhabend:
Wenn eine Person Vermögen hat, welches um die lebensnotwendigen Aufwendungen und Schulden bereinigt, im Werte von 96 gr. Gold oder mehr ist, gilt als wohlhabend. Zur Berechnung in Geldwährung ist
daher der örtliche, aktuelle Goldpreis als Berechnungsgrundlage zu verwenden.
Abgabehöhe:
Bei Bargeld bzw. bargeldwerten Gütern beträgt die Abgabehöhe 2,5%. Bei anderen Gütern, z.B. landwirtschaftlichen Einnahmen, kann der Prozentsatz auch 5 bzw. 10% betragen.
Legitime Empfänger der Abgaben:
Laut Kuran: „Wahrlich, die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen und für die mit der Verwaltung (der Almosen) Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen, für die
(Befreiung von) Sklaven und für die Schuldner, für die Sache Allahs und für den Sohn des Weges; (dies ist) eine Vorschrift von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.“ (Kuran, 9:60)
Mindestens einmal im Leben sollte ein jeder Gläubige in einem bestimmten Monat im Jahr (12. islamischer Monat), ob Frau oder Mann, nach Makka zum Hause Allahs, des Erhabenen, pilgern – die Hadsch verrichten. Dies ist eine Pflicht, sofern die betreffende Person islamisch gesehen wohlhabend ist (siehe Almosenabgabe) und gesund genug die Reise auf sich zu nehmen. Die Pilgerfahrt außerhalb dieses bestimmten Monats ist freiwillig und wird Umra genannt.
„Wahrlich, das erste Haus, das für die Menschen gegründet wurde, ist das in Makka ein gesegnetes und eine Leitung für die Welten. In ihm sind deutliche Zeichen die Stätte Abrahams. Und wer es betritt, ist sicher. Und der Menschen Pflicht gegenüber Allah ist die Pilgerfahrt zum Hause, wer da den Weg zu ihm machen kann. Wer aber ungläubig ist wahrlich, Allah ist nicht auf die Welten angewiesen.“ (Kuran, 3:96-97)
„Und als Wir für Abraham die Stätte des Hauses bestimmten (, sprachen Wir): ‚Setze Mir nichts zur Seite und halte Mein Haus rein für die (es) Umkreisenden, Betenden und Sich-Niederwerfenden. Und rufe die Menschen zur Pilgerfahrt auf. Sie werden zu Fuß und auf jedem mageren Kamel aus allen entfernsten Gegenden zu dir kommen, auf dass sie allerlei Vorteile wahrnehmen und während einer bestimmten Anzahl von Tagen des Namens Allahs für das Gedenken mögen, was Er ihnen an Vieh gegeben hat. Darum esset davon und speist den Notleidenden, den Bedürftigen. Dann sollen sie ihre persönliche Reinigung vollziehen und ihre Gelübde erfüllen und um das Altehrwürdige Haus wandeln.‘“ (Kuran, 22:26-29)
Die Pilgerfahrt stellt einen körperlichen und finanziellen Gottesdienst dar. Nach Aussprüchen des Gesandten
Muhammad, Friede und Segen auf ihm, bewirkt die angenommene Pilgerfahrt die Löschung aller bis dato angesammelten Sünden eines Gläubigen (ausser den an anderen Menschen begangenen Sünden). Sie
stellt also eine ideale Möglichkeit zur Reinigung und Läuterung der Seele des Muslims dar. Die Pilgerfahrt ist mit z.T. grossen Strapazen verbunden. Sicher ist es heutzutage mit modernen
Verkehrsmitteln einfacher anzureisen, als es noch vor Jahrhunderten der Fall war. Aber vor Jahrhunderten gab es auch nicht so einen Andrang wie Heutzutage. Trotz der Anreiseschwierigkeiten, die
manche auch Heutzutage auf sich nehmen müssen, und trotz des unglaublichen Andranges bei der Hadsch, ist es bemerkenswert festzustellen, dass ein jeder, der die unbeschreibliche Faszination und
die unmittelbare Nähe Gottes bei der Hadsch erlebt hat, gerne und immer wieder zum Hause Allahs fährt bzw. auch fahren würde. Deshalb ist es noch nie vorgekommen, dass ein Rückkehrer von der
Hadsch, die Reise bereut hätte, oder nicht gerne wieder dahin fahren würde - im Gegenteil: Wer einmal dort war, der fährt in seinem Leben, so oft es geht immer wieder zur Hadsch.
Am 10. des islamischen Monats Zulhijja (Monat der Hadsch) findet das Opferfest statt. Dieser Gottesdienst geht auf die Einlösung seines Versprechens des Propheten Abraham, Friede auf ihm, seinen geliebten Sohn Ismail, Friede auf ihm, für Gott opfern zu wollen, zurück. Für als islamisch gesehen wohlhabend geltende Muslime ist es daher eine Quasi-Pflicht ein Opfertier für den Erhabenen zu erbringen. Das Fleisch wird i.d.R zu 1/3 an Bedürftige, zu 1/3 an Nachbarn und zu 1/3 an die eigene Familie verteilt oder auch vollkommen den Armen gegeben.
Sadaka-i Fitra:
Auch diese Form der Spende ist eine Quasi-Pflicht für Muslime, die islamisch gesehen als wohlhabend gelten. Diese Spende wird im Ramadan in Form von Lebensmitteln oder Geldspenden erbracht. Dabei wird pro-Kopf einer spendenden Familie, ein ortsüblicher Tagessatz eines Bedürftigen an Bedürftige gespendet.
Die Rezitation des Kuran:
Es ist ein höchst segensreicher Gottesdienst den Kuran in seinem arabischen Original zu rezitieren, oder auch einer Rezitation zuzuhören.
Das Studium des Kuran, der Ahadith, oder anderen wissenschaftlichen Büchern:
„Lies“ war das erste, geoffenbarte Wort Gottes im Kuran. Dies verstehen Muslime als unabdingbare Aufforderung sich Wissen anzueignen. Unter Wissen werden zwar in erster Linie religiöse Wissenschaften verstanden, aber auch nicht-religiöse sind ebenso als Gottesdienst anzusehen, sofern die Absicht in Erlangung dieser aufrichtig ist.
Dzikr:
Dzikr bezeichnet das stille oder laute Aufsagen von Lobpreisungen über Allah, dem Erhabenem. Diese werden im Rhythmus ständig wiederholt, wobei man sich von der Welt und seinen Problemen loslöst, um mit seinem ganzen Herzen in Andacht des einen, einzigen, wunderbaren, unbeschreiblichen und anbetungswürdigen Herren zu sein.